Bedarfszuweisung für energiesparende Maßnahmen für Gemeinden
Gemeinden und Gemeindeverbände können für Investitionen in Energieeffizienz und alternative Energieträger Bedarfszuweisungen beantragen für:
- die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Details siehe LED Straßenbeleuchtung | Förderzentrum
- die Ersatzanschaffung von Kommunalfahrzeugen mit Elektroantrieb Details siehe Kommunales e-Fahrzeug | Förderzentrum
- die Errichtung von thermischen Solaranlagen auf einer öffentlichen Sport- und Freizeitanlage Details siehe Solarthermie für Sportanlagen & Freizeiteinrichtungen | Förderzentrum
- die Errichtung eines Fernwärmeanschlusses Details siehe Fernwärme & Nahwärme | Förderzentrum
- die Errichtung einer Photovoltaikanlage Details siehe Photovoltaik | Förderzentrum
- einen Heizungstausch àDetails siehe Heizkesseltausch | Förderzentrum
- einen Heizungs-Pumpentausch und Heizungs-Effizienzsteigerung Details siehe Effizienzsteigerung der Heizungsanlage | Förderzentrum
Diese Investitionen sind bei folgenden Objekten förderfähig:
- Amtshaus
- Bauhof
- FF-Haus
- Veranstaltungshalle
- Sport- und Freizeitanlage
- Wasserversorgungsanlage
- Abwasserentsorgungsanlage
Einreichfrist ist der 30.9. des laufenden Jahres. Eingereicht wird NACH Umsetzung des Vorhabens unter Beilage der Rechnungen und Zahlbelege bzw. sonstige erforderliche Unterlagen.
Nicht förderfähig sind im Rahmen dieser Aktion Schulen und Kindergärten sowie Wohnhäuser. Unterstützungen für Investitionen für diese Objekte sind über den Schul- und Kindergartenfonds bzw. die Wohungsförderung zu beantragen.
Das Ansuchen kann nur mittels „e-Formulare für Gemeinden“ gestellt werden:
weiterführende Links
Downloads
- Download: Info Straßenbeleuchtung (pdf, 0.7 MB)
- Download: Info Heizungsumstellung (docx, 0.1 MB)
- Download: Infoblatt Pumpentausch (docx, 0.1 MB)
- Download: Formular zu Pumpentausch (pdf, 0.4 MB)
- Download: Bedarfszuweisungsrichtlinie 2021 (doc, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 14201
Fax: 02742 / 9005 - 14350
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 14201
Fax: 02742 / 9005 - 14350
Letzte Änderung dieser Seite: 7.5.2025