Lagerung von wassergefährdenden Stoffen

Nach dem Wasserrechtsgesetz werden, vereinfacht ausgedrückt, alle bei Raumtemperatur flüssigen Mineralölprodukte als „wassergefährdende Stoffe" bezeichnet.

Auf Grund der sehr strengen Trinkwasser- und Gewässerschutznormen kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle nach dem Chemikaliengesetz als gefährlich gekennzeichneten Produkte, auf die eine oder andere Art, eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften eines Gewässers herbeiführen können.

Wie zum Beispiel:

  • sensorische Beeinträchtigung (Geruch, Geschmack, Aussehen)
  • gesundheitsschädliche Wirkun
  • Veränderung der Wasserstoffionenkonzentration (pH-Veränderung; korrosive Wirkung
  • erhöhte organische Belastung
  • Störung des Sauerstoffhaushaltes

Um größere Verunreinigungen durch unsachgemäße Manipulationen zu vermeiden, sind flüssige Produkte entweder in Doppelmantelbehältern zu lagern oder in Auffangwannen einzustellen.

Bei Auffangwannen muss darauf geachtet werden, dass zumindest das Nennvolumen des größten, eingestellten Behälters aufgefangen werden kann (z.B. auch Öllagerräume).

Zu beachten ist weiters, dass Auffangwannen vor Regen geschützt aufzustellen sind, um das Auffangvolumen durch die Niederschläge nicht zu verkleinern (regelmäßige Kontrolle notwendig!).

Bei fixen Lagerbehältern sind noch zusätzliche Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Überfüllsicherungen und Füllstandskontrollen bzw. -anzeigen vorzusehen.

Bei der Lagerung von wassergefährdenden Feststoffen ist die niederschlagsgeschütze Lagerung notwendig, um ein Auswaschen gefährlicher Inhaltsstoffe zu vermeiden.

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Letzte Änderung dieser Seite: 31.8.2023
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