Oberflächengewässer - Situation in Niederösterreich

Der ökologische und chemische Zustand der Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche und Seen) wird entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie beurteilt. Die Bewertung erfolgt an Hand von Wasserkörpern, die einen einheitlichen, in seinen Eigenschaften weitgehend vergleichbaren Gewässerabschnitt darstellen. In Niederösterreich sind gegenwärtig 1302 Wasserkörper mit einer Gesamtlänge von rd. 7.700 km bewertet. Eine detaillierte Bewertung jedes Wasserkörpers finden Sie im NÖ Atlas unter Wasserrecht/Nat. Gewässerbewirtschaftungsplan.


Chemischer Zustand

Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgt anhand der festgelegten Qualitätsziele für EU-weit geregelte Schadstoffe (Qualitätsziel VO Chemie Oberflächengewässer).

Die EU-Vorgaben können bei den meisten Schadstoffen in NÖ eingehalten werden. Eine Ausnahme bilden die 2013 neu hinzugekommenen Umweltqualitätsziele für die ubiquitären (d.h. überall vorkommenden) Schadstoffe Quecksilber und polybromierte Diphenylether (PBDE). Diese werden bundesweit fast flächendeckend überschritten, weil die Qualitätsziele als äußerst niedrige Vorsorgewerte festgelegt wurden.


Ökologischer Zustand

Der ökologische Zustand beschreibt die Qualität eines Gewässers als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Er wird mit Hilfe allgemeiner chemisch-physikalischer Parameter (z.B. Nährstoffgehalte, pH-Wert), national geregelter Schadstoffe (z.B. Ammonium, Nitrit) und anhand natürlich vorkommender Lebewesen im Gewässer bewertet (Qualitätsziel VO Ökologie Oberflächengewässer). Neben den Wasserinhaltsstoffen (früher als biologische Gewässergüte dargestellt) sind nun auch die Gewässerstruktur (Ufer- und Sohldynamik, etc.) und der Wasserhaushalt (Abflussmenge und -dynamik) wichtige Kriterien.

Wasserinhaltsstoffe (Biologische Gewässergüte)

Durch den systematischen Ausbau der Abwasserentsorgung von Gemeinden und Industrie hat sich der Zustand der Flüsse und Bäche in den letzten Jahrzehnten entscheidend verbessert. Nachdem in den 1970er- und 1980er-Jahren die meisten größeren Städte und Industrieanlagen mit modernen, biologischen Kläranlagen ausgestattet waren, verlagerte sich in den 1990er-Jahren der Schwerpunkt der Abwasserentsorgung auf ländliche Gebiete. Der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen beträgt inzwischen knapp 95 %.

Beim Aufeinandertreffen mehrerer ungünstiger Faktoren kann es zu einer Beeinträchtigung der Gewässergüte kommen: Geringe Niederschläge, hohe Wassertemperaturen, fehlende Uferstrukturen, diffuse Stoffeinträge und örtliche Defizite bei der Abwasserbehandlung führen zu Belastungen.

Gewässerstruktur

Je nach geologischen Gegebenheiten, Höhenlage und Niederschlagssituation entwickeln Fließgewässer typspezifische Ausprägungen des Gewässerverlaufes, der Sohle und der Ufer. Zusammen wird dies als „Gewässerstruktur" bezeichnet. Derzeit weisen rd. 35% der untersuchten Wasserkörper wenige bis keine strukturellen Eingriffe auf. Die übrigen Gewässer sind mäßig bis sehr stark gegenüber ihrer natürlichen strukturellen Ausprägung verändert. Viele Eingriffe sind auf Querbauwerke (Wehranlagen, Gefällsstufen, etc.) zurückzuführen. Diese stellen für Fische unpassierbare Hindernisse dar, wodurch ihre natürlichen Wanderbewegungen zu den Laich- und Nahrungsplätzen unterbrochen sind. Dies kann zu einem deutlichen Rückgang der Fischpopulation bis zum Verschwinden einzelner Fischarten führen. Die Beseitigung von Wanderbarrieren für Fische ist deshalb ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität.

Gewässerhydrologie (Wasserhaushalt)

Die Wasserführung von Gewässern ist von natürlichen Rahmenbedingungen wie Niederschlag, Geologie, Boden und Vegetation abhängig. Jedes Gewässer hat seine typische hydrologische Charakteristik. Die Gewässerlebewesen und die Vegetation der Bäche und Flüsse sind daran angepasst. Nutzungen der Gewässer durch lokale Ausleitung, Stauhaltung oder gänzliche Wasserentnahmen verändern das natürliche Abflussgeschehen.

Derzeit sind in Niederösterreich rd. 20% der Wasserkörper durch Stauhaltungen und 18 % durch Ausleitungen (sog. Restwasserstrecken) beeinflusst.

Nationale Gewässerbewirtschaftungspläne

Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Erreichung eines guten chemischen und guten ökologischen Zustands oder Potentials. Die Maßnahmen zur Zielerreichung werden im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 (NGP 2021) festgelegt.

Die Rechtsvorschrift zur Umsetzung des NGP 2021 wurde im BGBl. II Nr. 182/2022 mit 10.5.2022 durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Kraft gesetzt.

Der NGP 2021 fasst alle Maßnahmen aus den NPG 2009 und 2015 zusammen.

Schwerpunkt der Sanierungsmaßnahmen ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit in ausgewählten Gewässerstrecken, die Festlegung einer Mindestwassermenge in Restwasserstrecken und die morphologische Sanierung von ausgewählten Gewässerabschnitten, den sogenannten Schwerpunktgewässern.

Ziel dabei ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit in den wesentlichen Gewässerstrecken Niederösterreichs. Diese Maßnahmen stellen eine Weiterführung der Sanierungsmaßnahmen des NGP 2009 und 2015 dar und soll vor allem noch nicht passierbare Schlüsselbauwerke passierbar machen. Weiters soll für alle Restwasserstecken, die Mitverursacher für einen nicht guten Gewässerzustand sind, eine ausreichende Restwassermenge festgelegt werden. Als Schwerpunkt sehen wir die morphologische Sanierung von Gewässerstrecken um schlussendlich auch einen guten Gewässerzustand zu erreichen.

Für bauliche Sanierungsmaßnahmen stehen Fördermittel zur Verfügung (UFG, BGBl Nr. 185/1993, in der geltenden Fassung).

Aus stofflicher Sicht sind keine Maßnahmen bei Punktquellen (Kläranlagen) erforderlich, um den Nährstoffeintrag aus Punktquellen signifikant zu reduzieren. Zur Reduktion des Stoffeintrages aus der Fläche (Diffuser Stoffeintrag) setzten wir auf die Umsetzung des Nitrataktionsprogramms (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung), wie zum Beispiel die Einhaltung von Abständen der Düngemittelausbringung im Umfeld von Gewässern. 

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Letzte Änderung dieser Seite: 31.8.2023
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