Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.12.2025 )
RS Real GmbH, KG Melk
RS Real GmbH, FN 444861h, gewerbebehördliche Genehmigungsverhandlung für die Änderung der Gastgewerbebetriebsanlage durch bauliche-, und technische Maßnahmen insbesondere durch die Hinzunahme und den Betrieb von Räumlichkeiten im Erdgeschoß der „Residenz“ zwecks Verabreichung von Getränken und Speisen sowie Lagerräumlichkeiten samt der Errichtung und den Betrieb eines Wintergartens, die Aufstellung und die Inbetriebnahme des Kaltwasserersatzes für die Gebäudekonditionierung (Kühlung) im südwestlichen Grundstücksbereiches des Gartens der Liegenschaft, die Errichtung eines Aufzugsschachts, die Errichtung und den Betrieb einer Brandmeldeanlage, die Errichtung und den Betrieb einer Be- und Entlüftungsanlage/Kühlung, die Errichtung und den Betrieb einer Gruppenbatterie samt Sicherheitsbeleuchtung, die Erweiterung und den Betrieb der Beherbergung durch Hinzunahme von 42 Betten sowie die Schaffung und den Betrieb eines Sicherheitsstiegenhauses und einer WC-Anlage im Standort Grundstück Nr. 147, KG 14143 Melk, Gemeinde Melk, Rathausplatz 13, 3390 Melk, den 17.12.2025 um 08:00 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- In die Projektunterlagen können Sie bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk oder während der mündlichen Verhandlung einsehen und von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 329
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a
