Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.04.2025 )
Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde, KG Hermannsdorf
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20.12.2010, AMW2-WA-10188, AML1-V-102/059 und AMW2-NA-1054, wurde der Marktgemeinde St. Georgen am Ybbs-felde, vertreten durch die Frau Bürgermeister, in den Spruchteilen I. – III. die wasser-, forst- und naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Hochwasserschutzmaßnahmen zum Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserer-eignis der Ybbs für die Ortschaft Hermannsdorf erteilt. Die Bauvollendungsfristen wurden dabei bis 31. Dezember 2017 festgelegt.
Es erfolgten mehrere Verlängerungen der Bauvollendungsfrist und wurde diese Frist zu-letzt mit Bescheid vom 22.01.2024, AMW2-WA-10188/001, bis zum 31. Dezember 2024, verlängert.
Von der IBL Ziviltechniker GmbH wurde mit Mail vom 10.10.2024 namens der Marktge-meinde St. Georgen am Ybbsfelde die Fertigstellung der HW-Schutzanlagen in der Ort-schaft Hermannsdorf, mitgeteilt.
Die Kollaudierungsunterlagen (gem. Auflagepunkt 7 des Bescheides vom 20.12.2010) wurden digital am 28.01.2025 übermittelt und wurden zuletzt am 11.02.2025 die Unterla-gen in 3-facher Ausfertigung nachgereicht.
Gemäß den vorliegenden Unterlagen kam es zu Abänderungen bei der Bauausführung.
Nach erfolgter Vorprüfung der Kollaudierungsunterlagen durch den wasserbautechni-schen Amtssachverständigen wurden am 18.02.2025 von der IBL Ziviltechniker GmbH ergänzende Angaben wie folgt übermittelt.
„Durch die geringfügig abgeänderten Bauausführungen ergeben sich keine Änderun-gen in Bezug auf den Hochwasserschutz bzw. den Hochwasserabfluss. Sämtliche rele-vanten Schutzmaßnahmen (Dämme, Mauern, etc.) und Bauwerke wurden entsprechend den hydraulischen Anforderungen aus der 2D HW-Abflussberechnung für ein HQ100 der Ybbs ausgeführt.“
Nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und der Ausführungsunterlagen ist im Rah-men einer mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden, bzw. die durchgeführten Änderun-gen nachträglich bewilligt werden können.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten setzt zur abschließenden wasserrechtlichen Überprüfung der bescheidgemäßen Ausführung der bewilligten Hochwasserschutz-maßnahmen eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer fürMittwoch, den 2. April 2025, um 08:30 Uhr,
Treffpunkt: Georgsaal, Am Kirchenberg 2, 3304 St. Georgen am Ybbsfelde
an.
Die Kollaudierungsunterlagen liegen bis zur Verhandlung auf der Bezirkshauptmann-schaft Amstetten und am Gemeindeamt der Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde zur Einsichtnahme während der Parteienverkehrszeiten auf.
Sie werden eingeladen als Beteiligter/Beteiligte persönlich zur Verhandlung zu kommen oder an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte zu entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11