Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 20.03.2025 )

Gebauer & Griller Kabelwerke Gesellschaft m.b.H., KG Poysdorf

Die Gebauer & Griller Kabelwerke Gesellschaft m.b.H. hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebsanlage im Standort 2170 Poysdorf, Laaerstraße 145, durch folgende Vorhaben, die das Emissionsverhalten zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, angezeigt:

1) MIW2-BA-0449/099 - „Geänderte Ausführung Bürocontainer bei der Halle 8“

2) MIW2-BA-0449/099 - „Nutzungsänderung eines bestehenden Mitarbeiterparkplatzes“

3) MIW2-BA-0449/100 - „Zusammenlegung zweier bestehender Laborbereiche“

4) MIW2-BA-0449/101 - „Änderungsmeldung Maschinenaufstellung 2. Halbjahr 2024“

Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am


Donnerstag, den 20. März 2025, um 08:30 Uhr, statt.
Treffpunkt: an Ort und Stelle

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft MistelbachE-Mail: post.bhmi@noel.gv.at
Tel: (0 25 72) 9025, Fax: (0 25 72) 9025-33000
2130 Mistelbach, Hauptplatz 4-5
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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