Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 05.05.2025 )
Kaufmann Agrar GmbH, KG Kaindorf
Die Kaufmann Agrar GmbH hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 14 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 1677/7 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1677/1, 1677/2, 1678 und 1679 und
Brunnen Nr. 12 auf Grenze zwischen 1800 und 1801 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1801, alle KG Gemeinlebarn
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 592 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 592 und 616,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 628 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 623, 627 und 628,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 660 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 660 und 661,
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 674 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 674 und
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 710 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 645, 646, 649, 709 und 710, alle KG Kaindorf
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 1479 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1478,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 1494/2 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1494/2 und 1517,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 1530/2 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1530/1 und 1531,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 1566 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1586,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 1570 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1570 und 1583 und
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 1621 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1619/1, 1620 und 1621, alle KG Maria Ponsee
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 1609 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1620, KG Trasdorf
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 05. Mai 2025 um 14:30 Uhr, Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Kerschbaumergasse 15, Erdgeschoß, Zimmer E06 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33