Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 24.03.2025 )
Kickinger Richard (vormals Kickinger Karl), Aschbach-Markt, Fischteichanlage auf Grundstück Nr. 948/7, KG Abetzberg, mit Quellwasserentnahme auf den Grundstücken Nr. 954 und 953, KG Abetzberg
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 11.02.1992, Zl. 9-W-89013, wurde Herrn Karl und Frau Elisabeth Kickinger, 3361 Aschbach Markt, die wasserrechtliche Bewilligung für eine Fischteichanlage auf Grst. Nr. 948/7, KG Abetzberg, befristet bis 31.12.2020 erteilt. Im wasserrechtlichen Überprüfungsbescheid vom 19.05.1992, Zl. 9-W-89013, wurde festgestellt, dass die Anlage der erteilten Bewilligung entspricht. Mit Schreiben vom 03.07.2019 hat Herrn Karl Kickinger, Am Rosenhügel 2, 3361 Aschbach-Markt, rechtzeitig um die Wiederverleihung des mit Bescheid vom 11.02.1992, Zl. 9-W-89013, eingeräumten Wasserbenutzungsrechtes angesucht. Der Rechtsnachfolger des zwischenzeitig verstorbenen Karl Kickinger, Herr Richard Kickinger, ist in dieses Verfahren eingetreten. Er ist Alleineigentümer des Grst. Nr. 948/7, KG Abetzberg. Nach einer behördlichen Überprüfung vom 05.08.2019 wurden mit Schreiben vom 09.10.2020, ha. eingelangt am 14.10.2020, von Herrn Richard Kickinger, als Vertreter der Verlassenschaft nach Karl Kickinger, Projektsunterlagen, erstellt durch das IBGF Ingenieurbüro für Gewässerbiologie und Fischerei, Mag. Christian Mitterlehner, 3350 Haag, mit Angaben zu Änderungen vorgelegt. Es wurde mitgeteilt, dass ursprünglich beabsichtigte Änderungen an der Anlage nun doch nicht weiterverfolgt werden, die Anspeisung der Teichanlagen wurde wie folgt im Projekt bekanntgegeben: Wasserentnahme aus dem Quellteich auf GrstNr. 954 und 953, beide KG Abetzberg, im Ausmaß von 6,0 l/s sowie Wasserentnahme aus dem Eigenbrunnen auf GrstNr. 954, KG Abetzberg, im Ausmaß von 1,0 l/s. Zur abschließenden Beurteilung des Wiederverleihungsverfahrens bzw. allfällig vorgenommener Abänderungen an der Anlage beraumt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine Augenscheinsverhandlung für Montag, den 24. März 2025 an.
Treffpunkt: 13:00 Uhr am Gemeindeamt der Marktgemeinde Aschbach-Markt, Rathausplatz 11/1, 3361 Aschbach-Markt.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11