Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 31.03.2025 )
Marktgemeinde Kirchberg am Wagram, KG Mitterstockstall
Die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram hat um wasserrechtliche Bewilligung für
•die Errichtung und den Betrieb eines Regenrückhaltebeckens auf den Grundstücken Nr. 102 und 104/1, beide KG Mitterstockstall, mit einem Rückhaltevolumen von rd. 245 m³, und
•die Errichtung und den Betrieb einer Regenwasserkanalisation für die Ableitung der gedrosselten Regenwässer des Rückhaltebeckens in den Krampugraben in der Dimension DN 250-500 mit einer Gesamtlänge von ca. 168,50 lfm auf den Grundstücken Nr. .52/1, 71/2, 71/4, 72, 103/1, 1180/2, 1182/7 und 1187, alle KG Mitterstockstall,
angesucht.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlungn mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 31. März 2025, um 08:30 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram,
3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 6
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33