Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.09.2026 )
Lagler Fenster Türen GmbH, KG Spielberg
Lagler Fenster Türen GmbH, gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage im Standort Hobelstraße 8, 3390 Melk, Grundstück Nr. 210, KG 14165 Spielberg, Gemeinde Melk, durch bauliche-, maschinelle-, und technische Änderungen, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Klimageräten, die Änderung und die Inbetriebnahme im Bereich der maschinellen Ausstattung, die Errichtung und den Betrieb von zusätzlichen Flur-Förderfahrzeugen, die Errichtung und den Betrieb eines Zubaus für die Errichtung und den Betrieb eines neuen
Niederspannungshauptverteiler-Raumes zum Zwecke der Erhöhung der Leistung für
den elektrischen Hauptanschluss der Betriebsanlage und damit verbunden die
Errichtung von fünf Ladestationen für PKW am bestehenden Parkplatz vor dem
Schauraum, die Errichtung und den Betrieb einer Brandmeldeanlage für den gesamten Produktionsbereich im Schutzumfang Vollschutz mit automatischer Weiterleitung (ausgenommen Verwaltung u. Schauraum), die Errichtung und den Betrieb einer Funken-Erkennungs- u. Löschanlage für die bestehende Späneabsauganlage der gesamten Betriebsanlage, die Erneuerung und die Inbetriebnahme der Sicherheitsbeleuchtungsanlage für die gesamte Betriebsanlage (Produktion u. Verwaltung/Schauraum), die Aufstellung und den Betrieb eines Gefahrengutschrankes in der Produktionshalle (Montagehalle 2.316 m²) sowie die Aufstellung und den Betrieb eines Schwedenofens im Schauraum samt Errichtung und Betrieb einer Abgasfanganlage (Edelstahlkamin) am Mittwoch, den 09.09.2026 um 08:00 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 329
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a
